Fragen und Antworten zum teilrevidierten TrHG

Per 1. Juli 2020 trat das teilrevidierte Treuhändergesetz (TrHG) in Kraft. Mit der Revision des TrHG wurden u.a. neue Bewilligungsvoraussetzungen und Berufspflichten eingeführt. In Zusammenhang mit der neuen Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten, den Voraussetzungen an die Unternehmensführung (Governance) sowie der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers sind vermehrt Fragen aufgetreten. Die Liechtensteinische Treuhandkammer (THK) lud ihre Mitglieder ein, allfällige Fragen zu den geänderten Bestimmungen des TrHG einzureichen, damit die FMA diese schriftlich beantworten konnte. Die entsprechenden Fragen und Antworten finden sich zusammengefasst im vorliegenden FAQ-Papier.

FAQ Teilrevision TrHG

Umfassende Informationen zur Aufsicht der FMA über die Treuhänder und Treuhandgesellschaften

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