FMA-Wegleitung 2018/7 abgeändert

Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts geändert. Die Änderung besteht primär in der Aufnahme des neuen Abschnitts 5.4.2 betreffend den Inhalt des Geschäftsprofils in Bezug auf die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte und den wirtschaftlichen Hintergrund des Gesamtvermögens. Bei den weiteren Änderungen handelt es sich um Aktualisierungen von Verweisen, die durch den neu eingefügten Abschnitt erforderlich wurden. Die Änderungen sind im Änderungsverzeichnis festgehalten (Seite 113 der Wegleitung) und treten am 15. April in Kraft.

FMA-Wegleitung 2018/7: Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts

 

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