Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Bewilligung der DOCOMO Digital Payment Services AG, Industriering 20, Ruggell (FL‑0002.463.000-9), zum Betrieb eines E-Geld-Instituts ist aufgrund schriftlichen Verzichts per 1. Juni 2022 gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst. c EGG erloschen.

Damit ist die DOCOMO Digital Payment Services AG nicht mehr berechtigt, E-Geld auszugeben und andere E-Geld- sowie Zahlungsdienste zu erbringen.

Das Erlöschen der Bewilligung bewirkt die Auflösung und Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Die FMA überwacht die Liquidation und die Liquidatoren. Sie trifft die für die Durchführung der Liquidation und Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den Liquidatoren die notwendigen Weisungen.

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