Abwicklungsfonds: Beiträge in der Höhe von CHF 5,05 Mio. eingehoben

Die FMA hat für das Beitragsjahr 2022 CHF 5,05 Mio. von den liechtensteinischen Banken eingehoben. Insgesamt haben die Banken damit bisher Beiträge in der Höhe von über CHF 26 Mio. in den Abwicklungsfonds eingezahlt.

Zur jederzeitigen Sicherstellung einer geordneten Bankenabwicklung haben die EWR-Mitgliedsstaaten nationale Finanzierungsmechanismen („Abwicklungsfinanzierungs-mechanismus“) einzurichten. Zentral ist der sogenannte Abwicklungsfonds. Auf diesen wird bei der Abwicklung ausfallender Banken zurückgegriffen, wenn andere Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden.

Der Fonds wird durch Beiträge des Bankensektors finanziert. Verwaltet wird der Abwicklungsfonds durch die gesetzlich eingerichtete Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen („AFFM“).

Gemäss Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (Art. 121 ff. SAG) hat die Abwicklungsbehörde den in Liechtenstein zugelassenen Instituten zum Aufbau eines Abwicklungsfonds jährlich institutsspezifische Beiträge vorzuschreiben. Die Zielausstattung des nationalen Abwicklungsfonds beträgt ein Prozent sämtlicher gedeckten Einlagen in Liechtenstein. Dieser Betrag ist bis spätestens Ende 2027 durch die Banken aufzubringen.

Aufgrund der Daten des vorangegangenen Geschäftsjahres wurden im Jahr 2022 Beiträge in der Höhe von CHF 5 051 805 eingehoben. Insgesamt haben die Banken damit bisher Beiträge in der Höhe von über CHF 26 Mio. in den Abwicklungsfonds eingezahlt.

Die FMA hat in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde seit 2017 weitere Aufgaben zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, zum Schutz der Kunden sowie zur Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards übernommen. Weitere Informationen zur Abwicklungsbehörde

Eine Übersicht zu den Beträgen gedeckter Einlagen (aufgeschlüsselt nach Sicherungssystemen im EWR) bietet die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

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