FMA-Wegleitung 2022/05 veröffentlicht

Die FMA hat per 3. Oktober 2022 die Wegleitung 2022/05 – Bewilligung einer Finanzholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft veröffentlicht. Anlässlich der Umsetzung der CRD V per 1. Mai 2022 wurde das Bankengesetz um neue Bestimmungen betreffend die Bewilligung von Finanzholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften ergänzt. Mittels der neuen FMA-Wegleitung 2022/05 wird dieser Bewilligungsprozess konkretisiert und näher beschrieben sowie eine Checkliste zur Verfügung gestellt.

FMA-Wegleitung 2022/05– Bewilligung einer Finanzholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft

 

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