FMA erklärt "intend to comply" für EBA-Guidelines 2022/07 und 2022/10

Die FMA hat für die EBA-Guidelines 2022/07 und 2022/10 "intend to comply" erklärt. Die Guidelines richten sich an Wertpapierfirmen und Vermögenverwaltungsgesellschaften. Sämtliche Regulierungen der Europäischen Aufsichtsbehörden, für die die FMA "comply" oder "intend to comply" erklärt hat, finden sich im Guidelines-Register.

zurück zur Übersicht