«Comply» für EBA-Leitlinien
Die FMA hat für die EBA-Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten eine «Comply»-Meldung abgegeben (EBA/GL/2022/05).
FMA wird die massgeblichen Elemente dieser Leitlinien in die FMA-Wegleitung 2018/7 – Allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts einarbeiten und die Verbände im Februar 2023 – vor Veröffentlichung der revidierten Wegleitung – konsultieren.
Sämtliche Regulierungen der Europäischen Aufsichtsbehörden, für die die FMA «comply» oder «intend to comply» erklärt hat, finden sich im Guidelines-Register.