Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die IFM Independent Fund Management AG, Landstrasse 30, 9494 Schaan, hat per 19. Dezember 2022 schriftlich auf die am 22. August 2017 erteilte Bewilligung nach IUG durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung nach IUG als Verwaltungsgesellschaft nach Art. 37 Abs. 1 Bst. a IUG i.V.m. Art. 28 Abs. 3 der Investmentunternehmensverordnung (IUV) per 19. Dezember 2022 erloschen.

Die IFM Independent Fund Management AG ist demnach nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten nach Art. 33 Abs. 2 IUG auszuüben oder zu vermitteln.

Die durch die FMA erteilte Bewilligungen nach UCITSG (11. Januar 2012) und AIFMG (8. August 2013) bestehen nach wie vor und bleiben vom Verzicht auf die IUG Bewilligung unberührt.

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