Erwartungshaltung FMA – Datenpunkte

Die FMA verfolgt das Ziel der stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung der Datenqualität des aufsichtlichen Meldewesens. In diesem Zusammenhang kommuniziert die FMA ihre Erwartungshaltung betreffend den Datenpunkten, für welche zwingend keine Leerwerte (Werte entweder grösser oder kleiner als «0» oder zumindest eine «0») zu melden sind.

Sollte Ihr Institut der Meldepflicht betreffend den in der Excelliste aufgeführten Meldeformularen unterliegen, so finden Sie die Erwartungshaltung der FMA bzgl. der Mindesterfordernisse zu den spezifischen Datenpunkten (*).

Erwartungshaltung der FMA - Datenpunkte

*nähere Informationen bezüglich den periodischen Meldepflichten der Banken und Wertpapierfirmen finden Sie im Meldekalender