Informationen zum EBA-Meldewesen

Liechtenstein ist erst mit der Übernahme der Rechtsordnung CRD IV / CRR in das EWR-Abkommen an die Vorgaben der European Banking Authority (EBA) gebunden. Nach erfolgter Übernahme entfällt eine nationale Umsetzung der Rechtsakte in Liechtenstein, weshalb ab diesem Zeitpunkt die Vorgaben der EBA anwendbar sind. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die zukünftigen Taxonomiewechsel für die liechtensteinischen Banken und Wertpapierfirmen gemäss dem Zeitrahmen der EBA, welcher in der öffentlich zugänglichen EBA Roadmap publiziert wird, durchgeführt. 

Alle Vorgaben der EBA zu den Taxonomieversionen, den XBRL Filing Rules und den gültigen Validierungsregeln  aktualisiert und publiziert die EBA laufend auf folgendem Link:

https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/reporting-frameworks

Unter diesem Link sind die unterschiedlichen Reporting-Frameworks, welche sämtliche EBA-Vorgaben beinhalten, aufgeführt.

Die Liste „Validation Rules“ enthält neben den gültigen auch die von der EBA deaktivierten inhaltlichen Validierungsregeln mit den ihnen zugrunde liegenden Formeln.

Die „EBA XBRL Filing Rules“ enthalten die Vorgaben der EBA für die Erstellung der XBRL-Datei. Sie geben beispielsweise vor wo und wie die Bezeichnung zur Reportingwährung zum meldenden Institut oder der XBRL-Datei selbst zu definieren sind.

Die Taxonomy Roadmap finden Sie in dem dort zum Download verfügbaren File „XBRL Taxonomy files and Supporting Documentation“.  Diese Roadmap zeigt in der Regel die geplanten DPM- bzw. Taxonomiewechsel für die kommenden Jahre an.

Data Point Model (DPM) ist die Spezifikation eines abstrakten Datenmodells. Datenpunkte werden dabei durch eine Vielzahl verschiedener Parameter mit unterschiedlichsten Ausprägungen spezifiziert. Die Kombination der verwendeten Parameter und deren Ausprägung definieren in Summe einen einmaligen Datenpunkt, dem ein Wert zugeordnet werden kann. Durch eine gewisse Beziehungsstruktur zwischen den Datenpunkten, ausgedrückt durch Frameworks, Tabellen und Templates ist es möglich sogenannte Meldebögen zu kreieren und somit die Daten in lesbaren Strukturen darzustellen. Das Datenpunktmodell enthält somit die Struktur der Daten (Merkmale: monetäre oder prozentuale Daten, Zeitpunkt oder Zeitraum, etc.).

Eine Taxonomie stellt eine Reihe von Berichtsanforderungen dar, die durch ein bestimmtes Rechtsdokument erzwungen werden. Eine Taxonomie wird in Form von Modulen, Tabellen und Tabellengruppen definiert.  Eine Taxonomie enthält somit die Struktur und die Validierungsregeln der Meldungen.

Die FMA kündigt die anstehenden Taxonomiewechsel zeitnah auf der Startseite der e-Service Plattform an.

Alle technischen und inhaltlichen Fehlermeldungen, die im Falle einer fehlgeschlagenen Validierung aufgetreten sind, werden im Fehlerreport zusammengefasst und im e-Service Portal zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen ist das Finanzinstitut und der XBRL-erzeugende Systemlieferant für die Analyse und Korrektur der XBRL-Datei zuständig.

grafik-meldewesen

Für die folgenden technischen Fehlermeldungen leistet die FMA direkten technischen Support über e-Service@fma-li.li:

  • Fehlertyp „Could not load files“

  • Fehlertyp „Processing Failed“

  • Fehlertyp „Validation error message other“

  • Fehlertyp „Reporting requirement deactivated“

  • Fehlertyp „Entity not found“

  • Fehlertyp „Requirement id mismatch“

Bei allen anderen Fehlermeldungen wendet sich das Finanzinstitut mit dem Fehlerreport von e-Service an den Lieferanten des XBRL-erzeugenden Systems. Besteht das Problem nach der Analyse des Systemlieferanten weiterhin, kann sich der Systemlieferant mit dem Analyseergebnissen an den Ansprechpartner im Fachbereich oder an e-Service@fma-li.li wenden. Dies gilt insbesondere für inhaltliche Validierungsfehler und fehlerhafte Filing Rules.

EBA Q&A

Allgemeines

Der Q&A Tool soll die einheitliche und effiziente Anwendung des neuen regulatorischen Rechtsrahmens gewährleisten.

Banken und Wertpapierfirmen sowie alle sonstigen Stakeholder können das Single Rulebook Q&A tool für die Übermittlung von Fragen hinsichtlich folgender Rechtsakte verwenden:

  • Richtlinie 2013/36/EU (CRD)

  • Verordnung (EU) No 575/2013 (CRR)

  • Richtlinie 2014/59/EU (BRRD);

  • Richtlinie 2014/49/EU (DGSD;

  • sowie die von der EBA erlassenen technische Standards wie Guidelines und die von der EU-Kommission erarbeiteten Durchführungs- und Delegiertenverordnungen (RTS and ITS).

Die Q&As haben keine Rechtsverbindlichkeit und unterliegen nicht dem "comply or explain" Grundsatz. Nichtsdestotrotz wird die Anwendung von der EBA aufgrund der praktischen Relevanz zur Erreichung eines „level-playing field“ laufend überprüft und hinterfragt.

Sollten Banken und Wertpapierfirmen Fragen über das Single Rulebook Q&A Tool an die EBA richten, haben Sie gleichzeitig die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) zu unterrichten.

Single Rulebook Q&A