Pensionsfonds

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Die FMA beaufsichtigt die gesamte Geschäftstätigkeit der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds) und wacht darüber dass, die Gesetze eingehalten werden, die Solvenz der Pensionsfonds erhalten bleibt und die erforderlichen Rückstellungen gebildet sind sowie dass die Wahrung der Interessen der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger gewahrt sind.

Neben der Beaufsichtigung der Pensionsfonds nimmt die FMA insbesondere folgende Aufgaben wahr:

- Erarbeiten von Gesetzen und internationalen Vereinbarungen; 
- Auskunftserteilung und rechtliche Abklärungen zum Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Zudem vertritt die FMA die Interessen des Finanzplatzes Liechtensteins und ist sowohl im Rahmen des EWR bei EIOPA als auch in globalen Gremien vertreten wie der Internationalen Vereinigung der Pensionsfondsaufseher (IOPS).