FMA-Richtlinie 2013/3

Diese Regelung zum Risikomanagement wurde durch den Liechtensteinischen Anlagefondsverband (LAFV) per 25.04.2013 verabschiedet. Gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) kann die FMA einen solchen Standard als verbindlich erklären. Die FMA-Richtlinie 2013/3 tritt per 10. Juli 2013 in Kraft, da sie bereits jetzt für die einzureichenden AIFM- und Risikomanager-Gesuche den Standard für das Risikomanagement darstellt. Umsetzungspflicht ist ab Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes resp. Erteilung der Bewilligung durch die FMA. FMA-Richtlinie 2013/3
zurück zur Übersicht