Branchenspezifische SPG-Wegleitungen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat sämtliche bestehenden branchenspezifischen SPG-Wegleitungen überarbeitet. Diese Überarbeitung war einerseits erforderlich, da sich diverse Gesetzesverweise in den Wegleitungen infolge der Totalrevision des Treuhändergesetzes, der Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes und der Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts geändert haben. 

Andererseits wurde diese Gelegenheit genutzt, um weitere redaktionelle Anpassungen wie etwa das Einfügen von Verweisen auf die bisher in den Wegleitungen unerwähnte FMA-Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz vorzunehmen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurden keine materiellen Änderungen an den Wegleitungen vorgenommen.

Branchenspezifische SPG-Wegleitungen

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