FMA-Richtlinie 2015/2: Wohlverhaltensregeln

Die FMA publiziert die Richtlinie zu den Wohlverhaltensregeln für den Fondsplatz Liechtenstein. Ziele der Wohlverhaltensregeln sind, zum Schutz der Anleger beizutragen, das Vertrauen in den liechtensteinischen Fondsplatz zu stärken und die Integrität des liechtensteinischen Finanzmarktes im In- und Ausland zu sichern und zu fördern.

FMA-Richtlinie 2015/2

zurück zur Übersicht