Neue Wegleitungen zur regelmässigen Berichterstattung

Die FMA hat die Wegleitungen 2022/06, 2022/07 und 2022/08 zur regelmässigen Berichterstattung im Versicherungs- und Vorsorgesektor erlassen.

Die FMA konkretisiert mit diesen Wegleitungen die im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung von Versicherungsunternehmen, Vorsorgeeinrichtung und Pensionsfonds sowie deren zuständigen Revisionsstellen einzubringenden Informationen sowie die zu verwendenden Systeme und Formate.

FMA-Wegleitung 2022/06 - Berichterstattung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG)
FMA-Wegleitung 2022/07 - Regelmässige Berichterstattung nach dem Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) an die FMA
FMA-Wegleitung 2022/08 - Regelmässige Berichterstattung nach dem Pensionsfondsgesetz (PFG)

 

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