FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. Karriere bei der FMA: Besuchen Sie unseren Reiseblog
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FMA-Wegleitung 2022/1 veröffentlicht
Die FMA hat die Wegleitung 2022/1 - Ausführende Bestimmungen zur Wertpapierfinanzierungsgeschäfte-Verordnung (SFTR) veröffentlicht.
Medienmitteilung: Reto Degen neuer Leiter des Bereichs Asset Management und Märkte
Der Aufsichtsrat der FMA hat heute per 1. Juni 2022 Dr. Reto Degen zum Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Bereichs Asset Management und Märkte ernannt.
Veranstaltungshinweis
Am 9. Juni 2022 wird PD Dr. Thomas Stern, MBA an der Universität Liechtenstein im Rahmen seiner Antrittsvorlesung als Privatdozent zum Thema "Wen oder was schützt die Bankenaufsicht?" referieren.
Wirtschaftsprüfer-Prüfung
Die Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer hat die Daten der Wirtschaftsprüfer-Prüfung (Zulassungs- und Eignungsprüfung) für den Herbst 2022 festgelegt.
Treuhänderprüfung
Die Prüfungskommission für Treuhänder hat die Prüfungsdaten der Treuhänderprüfung und der Zusatzprüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Treuhänderbewilligung für den Herbst 2022 festgelegt.
Inkrafttreten EWR-FNDG
Das EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits- Durchführungsgesetz (EWR-FNDG) ist am 1. Mai 2022 in Liechtenstein in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung verzögert sich bis zum 1. Januar 2023.