FMA-Wegleitung 2018/14 überarbeitet
16.06.25
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Aufsicht und Regulierung
Mit der Abänderung vom 16. Juni 2025 wurden in dieser Wegleitung die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2034 (Investment Firm Directive; IFD) berücksichtigt und die Punkte 1, 3.2, 3.3 und 4.1 entsprechend abgeändert.
Die Punkte 5.5. bis 5.8 wurden aufgrund der zunehmenden Aufsichtsrelevanz neu aufgenommen. Die Punkte 5.1, 5.4, 6.1, 8.1 wurden präzisiert. Weiters wurde die Wegleitung an das aktuelle FMA-Format angepasst
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