Aufsicht

Eine laufende Aufsicht über die Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften ist bisher nicht vorgesehen.

Die FMA nimmt die Missbrauchsbekämpfung wahr und überwacht sowohl die Einhaltung der Bewilligungspflicht und Bewilligungsvoraussetzungen wie auch die Verwendung von Berufs- und Geschäftsbezeichnungen. Weitere Hinweise diesbezüglich finden sich in der Rubrik Kundenschutz.

Meldewesen

Für die Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften sind keine regelmässig zu erstattenden Meldungen an die FMA vorgesehen. Sie unterstehen aber anlassbezogenen Meldepflichten, d.h. sie haben der FMA etwa Änderungen betreffend die Bewilligung als Patentanwalt mitzuteilen.

Register

Patentanwälte/Patentanwaltsgesellschaften im Register der Bewilligungsträger