Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Der FMA obliegt die prudenzielle Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Erteilung und Entzug von Bewilligungen, Überwachung des Fortbestands der Bewilligungsvoraussetzungen), die Disziplinargewalt, die Durchführung von Qualitäts- und Sorgfaltspflichtkontrollen sowie das Führen des Wirtschaftsprüferregisters. Darüber hinaus ist die FMA zuständig für die Erteilung von Bestätigungen, die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Prüfung (Zulassungs- oder Eignungsprüfung) sowie die Prüfungszulassung.

Seit dem Jahr 2013 ist die FMA im Committee of European Auditing Oversight Bodies CEAOB (von 2013 bis 2016 Vorgängerorganisation EAIG) als Mitglied vertreten. Kernelement der Zusammenarbeit ist die Analyse von Feststellungen aus den Qualitätskontrollen (Inspektionen) der angeschlossenen Revisionsaufsichtsbehörden.