Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Die FMA überprüft die dauernde Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch die Versicherungsunternehmen. Diese Überprüfung umfasst insbesondere die Beurteilung der von den Versicherungsunternehmen verfolgten Strategien, Prozesse und Meldeverfahren, der qualitativen Anforderungen hinsichtlich der Governance, der Unternehmensrisiken und der Fähigkeit der Unternehmen, ihre Risiken unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsumfelds einschätzen zu können.

Solvency II fordert eine vorausschauende Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, damit mögliche Ereignisse oder künftige Veränderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, die sich ungünstig auf die allgemeine finanzielle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Versicherungsunternehmens auswirken könnten, frühzeitig festgestellt werden können.

Vor diesem Hintergrund verfügt die FMA über angemessene Überwachungsinstrumente, um eine Verschlechterung der finanziellen Lage eines Versicherungsunternehmens frühzeitig erkennen zu können. Sie bewertet die Angemessenheit der Methoden und Praktiken welches die Versicherungsunternehmen verwenden. Die FMA führt ihre Überprüfungen regelmässig durch. Sie legt die Mindesthäufigkeit und den Anwendungsbereich ihrer Überprüfungen, Beurteilungen und Bewertungen unter Berücksichtigung der Wesensart, des Umfangs und der Komplexität der Tätigkeiten des betreffenden Versicherungsunternehmens fest.

Die institutionalisierten Aufsichtsinstrumente umfassen:

  • die laufende Berichterstattung;
  • die Analyse des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA);
  • Management-Gespräche mit Organen der Versicherungsunternehmen;
  • Vor-Ort-Kontrollen;
  • risiko basiertes Enforcement bei Verstössen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen

Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren bezieht sich auch auf Versicherungsgruppen, wobei der Ablauf grundsätzlich den Prozessen für individuelle Unternehmen folgt. Zusätzlich arbeitet die FMA mit den relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden eng zusammen.