Ziele der Versicherungsaufsicht und ihre Hauptfunktionenen und -tätigkeiten
Gemäss Art. 1 Abs. 2 VersAG bezweckt die Versicherungsaufsicht insbesondere den Schutz der Versicherungsnehmer und die Sicherung des Vertrauens in den Liechtensteinischen Versicherungs- und Finanzplatz.
Zudem hat die FMA bei der Ausübung ihrer Aufgaben mögliche Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf die Stabilität des Finanzsystems in allen betroffenen EWR-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
Die Hauptfunktion der Versicherungsaufsicht besteht in der Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen und in der Überwachung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die FMA ist im Rahmen ihrer Aufsicht verpflichtet, einen prospektiven und risikobasierten Ansatz zu verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.
Weitere Details können den Geschäftsberichten der FMA entnommen werden.