Signaturprüfung

Signaturprüfung von signierten Dokumenten

Mit der Signaturprüfung kann festgestellt werden, ob ein Dokument mit einem vertrauenswürdigen Zertifikat signiert wurde und ob das Dokument nach dem Signieren nicht mehr verändert wurde.

Signaturprüfung von elektronischen Dokumenten

Elektronisch vorhandene Dokumente können online überprüft werden. Hierfür ist das Dokument lokal zu speichern und die Überprüfung der Signatur anschliessend auf folgender Seite durchzuführen: Online-Signaturprüfung.

Die Online-Signaturprüfung gibt direkt Auskunft über die Herkunft und die Unversehrtheit des Dokuments.

Signaturprüfung von ausgedruckten Dokumenten

Auf Papier ausgedruckte Dokumente können bei den Zentralen Diensten der FMA überprüft werden.

  • Variante 1: Zustellung einer physischen Kopie an Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein Vermerk „Signaturprüfung“, Postfach 279, Landstrasse 109, 9490 Vaduz, Liechtenstein oder Überprüfung am Schalter (Empfang), Landstrasse 109, 9490 Vaduz, Liechtenstein (Öffnungszeiten).
  • Variante 2: Zustellung eines Scans an die E-Mail-Adresse info@fma-li.li mit dem Betreff „Signaturprüfung“.

Die FMA prüft, ob es sich bei dem Dokument um ein von ihr ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein und ist inhaltlich unverändert“. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein nicht verifiziert werden.“ Die Antwort erfolgt in jedem Fall auf dem Schriftweg (E-Mail oder per Post).

Hinweis zu elektronischen Dokumenten

Behördliche Dokumente können von der FMA in elektronischer Form bereitgestellt werden.

Dokumente, welche von der FMA unterzeichnet werden, enthalten eine elektronische Signatur. In PDF-Dokumenten wird die elektronische Signatur zusätzlich sichtbar dargestellt mit einem Logo und Angaben zum Signaturzeitpunkt und einer Prüfinformation.

Die elektronische Signatur kann jederzeit auf ihre Echtheit überprüft werden. Bei einem elektronisch signierten Dokument lässt sich zudem feststellen, ob der Dokumentinhalt nachträglich verändert wurde (siehe oben).

Im Verkehr mit Dritten wird empfohlen, vorgängig die Akzeptanz elektronisch signierter Dokumente abzuklären.