Meldung bei Verdacht auf Marktmissbrauch

 

Meldung verdächtiger Transaktionen und Aufträge

Gemäss Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sind Betreiber von Handelsplätzen verpflichtet, wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Vorbeugung und Aufdeckung von Insidergeschäften, Marktmissbrauch, versuchten Insidergeschäften und versuchtem Marktmissbrauch zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Diese Personen haben Aufträge und Geschäfte, einschließlich deren Stornierung oder Änderung, die Insidergeschäfte, Marktmanipulationen oder versuchte Insidergeschäfte oder versuchte Marktmanipulationen sein könnten, unverzüglich der FMA zu melden.

Ebenso müssen gemäss Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) 596/2014 Personen, die gewerbsmässig Geschäfte vermitteln oder ausführen (beruflich Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen), wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften schaffen und aufrechterhalten. Diese Personen haben bei begründetem Verdacht (wenn sie auf Grund der ihnen zur Kenntnis gelangten Fakten und Informationen den begründeten Verdacht haben), dass ein Auftrag oder ein Geschäft in Bezug auf ein Finanzinstrument Insiderhandel oder Marktmanipulation oder den Versuch hierzu darstellt, unverzüglich die FMA zu unterrichten. Folgeereignisse oder die Verfügbarkeit der Informationen können unter Umständen dazu führen, dass ein begründeter Verdacht auf Marktmissbrauch erst geraume Zeit nach der verdächtigen Tätigkeit aufritt. Dies sollte kein Grund sein, die verdächtige Tätigkeit der FMA nicht zu melden.

Für eine Verdachtsmeldung müssen der FMA alle für den Sachverhalt relevanten Daten und Unterlagen übermittelt werden, darunter die Beschreibung der Geschäfte, die Gründe für den Verdacht auf Marktmissbrauch, Angaben zur meldepflichtigen Person, Unterlagen zur Geschäfts-beziehung (wie beispielsweise Konto- und Depotverträge, Vollmachten, Sorgfaltspflichtunter-lagen gemäss Art. 5 SPG), Angaben zu den verdächtigen Transaktionen sowie Transaktions-belege zu den verdächtigen Wertpapiertransaktionen samt allfällige Dokumentation zu Aufträgen (wie beispielsweise E-Mails, Systemeinträge, nicht ausgeführte Aufträge).

Die FMA stellt folgende Formulare für die Mitteilung nach Art. 16 Verordnung (EU) 596/2014 zur Verfügung:

Formular zur Meldung verdächtiger Transaktionen und Aufträge
Formular Börsentransaktionen

Für Personen mit e-Service-Zugang:

Das Formular zur anlassbezogenen Meldung verdächtiger Transaktionen und Aufträge samt dem Formular Börsentransaktionen (sofern relevant) sowie weitere beigefügte Unterlagen sind der FMA vollständig ausgefüllt über das e-Service Portal zu übermitteln.

Dazu finden Sie im e-Service Portal unter dem Menüpunkt Meldungen à Meldungsformulare das Formular «Meldung verdächtiger Transaktionen gem. MAR», welches Sie für den Dateiupload der ausgefüllten Formulare verwenden können. Für den Upload mehrerer Formulare müssen diese zu einer Zipdatei komprimiert (max. 10 MB) werden. Weitere Informationen zum Upload von Meldungen finden Sie in der Benutzeranleitung «Anleitung e-Service Meldewesen» auf unserer Website.

Für Personen ohne e-Service-Zugang:

Das Formular zur anlassbezogenen Meldung verdächtiger Transaktionen und Aufträge samt dem Formular Börsentransaktionen (sofern relevant) sowie weitere beigefügte Unterlagen sind der FMA vollständig ausgefüllt per E-Mail an info@fma-li.li oder postalisch zu übermitteln.