Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

Die Bewilligung der TenX Payments Europe AG, Wuhrstrasse 13, 9490 Vaduz, zum Betrieb eines E-Geld-Instituts ist aufgrund schriftlichen Verzichts per 22. März 2021 gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst. c EGG erloschen.

Damit ist die TenX Payments Europe AG nicht mehr berechtigt, E-Geld auszugeben und andere E-Geld- sowie Zahlungsdienste zu erbringen.

Das Erlöschen der Bewilligung bewirkt die Auflösung und Löschung des Unternehmens im Handelsregister. Die FMA überwacht die Liquidation und den Liquidator. Sie trifft die für die Durchführung der Liquidation und Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt dem Liquidator die notwendigen Weisungen.

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