Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1

01.09.25 Aufsicht und Regulierung

Im Zusammenhang mit der Länderliste A möchte die FMA informieren, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 der Europäischen Kommission vom 10. Juni 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 betreffend die Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen am 27. August 2025 auch in das EWR-Abkommen übernommen wurde und in Kraft getreten ist.

  • Neu in die Liste der Delegierten Verordnung wurden folgende Länder aufgenommen (für diese Länder ist nunmehr Art. 11a SPG relevant): Algerien, Angola, Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal, Venezuela.
  • Folgende Länder wurden von der Liste der Delegierten Verordnung gestrichen: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate.

 

Auch die FATF hat im Juni 2025 ihre Liste betreffend Länder unter Beobachtung («Jurisdictions under Increased Monitoring»; sog. «grey list») aktualisiert. Siehe dazu die Veröffentlichung vom Juni 2025.

 

  • Neu in die graue Liste der FATF wurden folgende Länder aufgenommen: Bolivien, (Britische) Jungferninseln.
  • Folgende Länder wurden von der grauen Liste der FATF gestrichen: Kroatien, Mali, Tansania.

 

Um den Sorgfaltspflichtigen ausreichend Zeit für die Implementierung dieser Änderungen zur Verfügung zu stellen, erachtet es die FMA als ausreichend, wenn die notwendigen Anpassungen in den jeweiligen Systemen bis zum 30. September 2025 durchgeführt werden.

 

Die jeweils gültige Version der Liste A sowie ausser Kraft getretene Versionen finden sich hier.


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