FMA - Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Für Finanzdienstleister: Liechtenstein ist ein attraktiver Finanzplatz mit direkten Zugängen zum europäischen Binnenmarkt und zur Schweiz. Die FMA Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Spezialisten der FMA stehen Ihnen gerne und rasch zur Verfügung. info@fma-li.li; weitere Informationen. ![]() |
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FMA-Richtlinie 2023/2 betr. Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen
Die Richtlinie legt die Grundsätze fest, die bei der Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit und der Berichterstattung einzuhalten sind.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die VCB Vermögens Concept Bitschnau Anstalt, Ruggell, hat auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Regierung bestellt neues Mitglied in den Aufsichtsrat der FMA
Die Regierung hat Arzu Tschütscher als Mitglied des Aufsichtsrats der FMA bestellt.
Aufsichtsschwerpunkte 2024
Die FMA hat ihre aufsichtlichen Prioritäten für das Jahr 2024 festgelegt.
Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1
Die FATF hat in ihrem Bericht vom 27. Oktober 2023 zu Ländern unter Beobachtung «Jurisdictions under Increased Monitoring» Anpassungen vorgenommen.
Bekanntmachung: Bewilligungsentzug der XOLARIS Capital AG
Die FMA hat der XOLARIS Capital AG, Vaduz, die Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds entzogen.