Die LGT Bank AG, Herrengasse 12, Postfach 85, 9490 Vaduz (FL-0001.122.356-7), hat per 17. März 2026 auf ihre Registrierung als VT-Verwahrer nach Art. 12 Abs. 1 TVTG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. n TVTG verzichtet. Die Registrierung ist somit nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a TVTG erloschen.
Nach schriftlichem Verzicht der Valeria Capital AG, Landstrasse 40, 9495 Triesen, auf die am 21. März 2014 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft wurde das Erlöschen der Bewilligung nach Art. 30 Abs. 1 Bst. a VVG per 21. April 2026 festgestellt.
Ergänzend zu ihrem Statement vom 4. Dezember 2025 hat die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) am 17. April 2026 ein weiteres Statement zu den Übergangsfristen nach der MiCAR veröffentlicht. Darin legt sie erneut ihre Erwartungshaltung gegenüber noch nicht nach der MiCAR bewilligten Dienstleistern sowie den nationalen Aufsichtsbehörden im Umgang mit dem Ablauf dieser Übergangsfristen dar.
Übernahme TIBER-EU LI (Umsetzungsdokument) (0.14 MB)
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