Am 1. November wird Art. 4 Abs. 1 SFTR nunmehr auch erstmals für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, OGAW und ggf. deren Verwaltungsgesellschaften nach dem UCITSG, AIF die von AIFM nach dem AIFMG verwaltet werden, Pensionsfonds bzw. betriebliche Vorsorgeeinrichtungen, entsprechende Drittstaatsunternehmen sowie nichtfinanzielle Gegenparteien sowie alle ihre Zweigniederlassungen (unabhängig von deren Standort) in Liechtenstein wirksam.
Die YOUPLUS Assurance AG, 9495 Triesen, hat entschieden, das Neugeschäft per 13. Oktober 2025 einzustellen. Bestehende Versicherungsverträge werden geordnet abgewickelt oder übertragen.
Übernahme TIBER-EU LI (Umsetzungsdokument) (0.14 MB)
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