Berechtigung nach Art. 60 MiCAR
31.12.25
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Bewilligungen
Die Bank Frick AG, Balzers (FL-0001.548.501-4), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 23. Dezember 2025 berechtigt, die Kryptowerte-Dienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden und die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden zu erbringen.
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