FMA-Praxis
Die FMA publiziert einmal jährlich die „FMA-Praxis“ und informiert damit die Öffentlichkeit über ihre Aufsichtspraxis. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über Entscheidungen und Verfügungen der FMA, über Beschlüsse der FMA-Beschwerdekommission (FMA‑BK) sowie über Urteile des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) und des Staatsgerichtshofes (StGH) in Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht.
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