Feedbackschreiben Sorgfaltspflichtkontrollen 2024
Die FMA hat auch im Prüfjahr 2024 wieder zahlreiche Kontrollen betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen risikobasiert und umfassen stets eine Überprüfung auf institutioneller/organisatorischer Ebene («firm review») als auch eine Prüfung einzelner Kundenakten («file review»), um zu prüfen, ob alle für einen spezifischen Kunden rechtlich geforderten Sorgfaltspflichtmassnahmen getroffen wurden.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus den 2024 durchgeführten Kontrollen hat die FMA jeweils für den Banken-, Lebensversicherungs-, Vermögensverwaltungs-, Fonds- und Treuhandsektor zusammengefasst und teilweise anhand von vorgefundenen «good and bad practices» beispielhaft veranschaulicht. Die Ergebnisse sind auf der Seite zu den Sorgfaltspflichtkontrollen im Bereich Geldwäschereibekämpfung verfügbar.
Gesamthaft wurden 134 Sorgfaltspflichtige im Jahr 2024 einer eigenständigen Vor-Ort-Kontrolle der FMA unterzogen. Die Feedbackschreiben beinhalten insbesondere Erkenntnisse betreffend die Aufbau- und Ablauforganisation, die risikoadäquate Überwachung, die Prozesse betreffend Verdachtsmitteilungen und Überprüfungshandlungen sowie Meldepflichten im Zusammenhang mit restriktiven Massnahmen (Sanktionen).
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