Coronavirus-Epidemie

Generelle Hinweise i. Zshg. mit der Covid-19-Pandemie: 

Die regulatorischen Anforderungen gelten unabhängig von Marktphasen oder äusseren Umständen. Die aufsichtsrechtlichen Pflichten der Finanzintermediäre sind deshalb einzuhalten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es jedoch zu Erleichterungen oder speziellen Pflichten kommen. Diese ergeben sich aufgrund der Integration der FMA in das Europäische System der Finanzaufsicht. Die FMA Liechtenstein befürwortet die Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und beabsichtigt diese umzusetzen. Damit soll ein Beitrag zur operationellen Entlastung bei den Finanzintermediären geleistet werden. Die FMA Liechtenstein kann zudem eigene Massnahmen anordnen, insbesondere auch zur Entlastung der Finanzmarktteilnehmer von nicht dringlichen Aufgaben.

Die FMA veröffentlicht Informationen für Finanzdienstleister sowie Konsumenten auf ihrer Website unter Aktuelles, versendet jeweils einen Newsletter und kommuniziert diese auch über Twitter. Zusätzlich sind alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie unter der Sektion „Coronavirus-Epidemie“ ersichtlich.