Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen

18. Dezember 2020 – EIOPA: Medienmitteilung und Finanzstabilitätsbericht

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat den aktuellen Finanzstabilitätsbericht veröffentlicht, der die gegenwärtigen Risiken für die Finanzstabilität im Versicherungs- und Vorsorgesektor beleuchtet. Die EIOPA fordert Versicherer und Rückversicherer auf, angesichts der gegenwärtigen Situation ihre Politik zur Kapitalausstattung und Dividendenausschüttung sorgfältig abzuwägen. Risiken, die sich aus der aktuellen Krisensituation ergeben, sollten angemessen berücksichtigt werden.

Medienmitteilung und Bericht der EIOPA

Die FMA befürwortet diese Empfehlung und erwartet von den unter ihrer Aufsicht stehenden Versicherungsunternehmen eine vorsichtige und umsichtige Ausschüttungspolitik. Gleiches gilt für allfällige Aktienrückkaufsprogramme und variable Vergütungen.

29. Juli 2020 - Statement der EIOPA zur Einhaltung der Solvency-II-Fristen in der Berichterstattung im Zusammenhang mit Covid-19

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 27. Juli 2020 ein Statement veröffentlicht, das auf die gewährte Flexibilität hinsichtlich der Termine für die Berichterstattung (siehe Statement vom 20. März 2020) Bezug nimmt.

Nach Auffassung der EIOPA sind Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften trotz der gegenwärtigen Covid-19 Situation wieder in der Lage, die Fristen für das Berichtswesen gemäss Solvency-II einzuhalten. Ab dem Meldestichtag 30. Juni 2020 gelten daher wieder die ursprünglichen Fristen.

EIOPA Statement on Solvency II supervisory reporting in the context of COVID-19

Die EIOPA betont, dass es für die nationalen Aufsichtsbehörden und EIOPA von höchster Wichtigkeit ist, wieder zeitnah die vierteljährlichen Informationen zu erhalten, die für eine konvergente europäische Beaufsichtigung notwendig sind.

Es wird daher von den Unternehmen erwartet, dass sie auch im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2020 über das quartalsweise einzureichende Template S.23.01 stichtagsbezogene Berechnungen oder zumindest Schätzungen zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement - SCR) einreichen.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden aufgefordert, die Meldungen binnen 2-Wochen-Frist an die EIOPA weiterzuleiten, um ein konsistentes Monitoring der Lage zu ermöglichen.

Die FMA wird die Vorgaben der EIOPA umsetzen und fordert die betroffenen Unternehmen auf, die Anforderungen entsprechend einzuhalten.

22. Juli 2020 - EIOPA verdeutlicht ihre Erwartungen bezüglich die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat angesichts der Coronavirus-Epidemie ein Statement betreffend ihre Erwartungshaltung zu den  Aufsichts- und Lenkungsanforderungen von Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern veröffentlicht.

Supervisory expectations on Product Oversight and Governance requirements amidst the COVID-19 situation

Das Statement beinhaltet spezifische Handlungsempfehlungen für Produkthersteller aufgrund der von den Mitgliedstaaten wegen COVID-19 getroffenen Massnahmen. Die FMA befürwortet diese Erwartungshaltung ausdrücklich und ermutigt die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreiber zu einer entsprechenden Umsetzung.

17. April 2020 - Statement der EIOPA betreffend Erwartungshaltung zur Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat angesichts der Coronavirus-Epidemie ein Statement betreffend ihre Erwartungshaltung zur Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORPs) veröffentlicht.

Das Statement beinhaltet spezifische Prinzipien, die von den nationalen Aufsichtsbehörden in einer entsprechend risikobasierten und proportionalen Aufsichtswahrnehmung erwartet werden, um die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ihre Mitglieder und Begünstigten zu minimieren und prozyklische Effekte auf die Realwirtschaft und das Finanzsystem insgesamt so gering wie möglich zu halten.

Statement on principles to mitigate the impact of Coronavirus/COVID-19 on the occupational pensions sector

Die FMA begrüsst dieses Statement und beabsichtigt, die Prinzipien und Empfehlungen anzuwenden. Die FMA ermutigt die von ihr beaufsichtigten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu einer entsprechenden Vorgehensweise.

2. April 2020 - Statement der EIOPA bzgl. Verfahrensweise laufende Konsultationen und Datenerhebungen

Angesichts der Covid-19-Situation hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA ihre Verfahrensweise betreffend laufende Konsultationen und Datenerhebungen (consultations and data requests) angepasst.

Die FMA unterstützt und befürwortet diese Erleichterungen, die den Versicherungsunternehmen angesichts der derzeitigen Lage ermöglichen, sich besser auf die Bewältigung der Lage zu fokussieren.

2. April 2020 - Statement der EIOPA bzgl. Dividendenausschüttungen und Vergütungspolitik

Angesichts der Auswirkungen und sich abzeichnenden Dauer der Covid-19-Situation in Europa bekräftigt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA ihre Empfehlung an Versicherungsunternehmen betreffend die Ausschüttungs- und Vergütungspolitik.

Die FMA befürwortet diese Empfehlung und erwartet von den unter Ihrer Aufsicht stehenden Versicherungsunternehmen eine vorsichtige und umsichtige Ausschüttungspolitik, die der gegenwärtigen Situation und den unsicheren wirtschaftlichen Auswirkungen gerecht wird. Gleiches gilt für allfällige Aktienrückkaufsprogramme und variable Vergütungen.

1. April 2020 - Statement der EIOPA bzgl. Massnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Corona-Edpidemie auf Versicherungsnehmer

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA ruft die Versicherungsunternehmen und Finanzintermediäre in einem Statement auf, weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie auf Versicherungsnehmer zu mindern.

Die EIOPA weist auf die wichtige Bedeutung eines verbraucherfreundlichen Verhaltens der Finanzintermediäre für das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Versicherungssektor hin. Das EIOPA-Statement enthält Hinweise auf konkrete Massnahmen, wie erreicht werden kann, dass die Finanzintermediäre den Vorgaben zur Wahrung der Verbraucherinteressen gemäss der Solvency-II-Richtlinie und der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) bestmöglich nachkommen können. Die FMA befürwortet diese Empfehlungen ausdrücklich und ermutigt die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und Finanzintermediäre zu einer entsprechenden Umsetzung.

27. März 2020 - EIOPA stellt wöchentlich wichtige Informationen zur Zinsentwicklung zur Verfügung

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA stellt während der Covid-19-Krise wöchentlich wichtige Informationen über die Entwicklung der relevanten risikofreien Zinskurven (Risk-Free Interest Rate Term Structures – RFR) und die symmetrische Anpassung des Aktienrisikos (Symmetric Adjustment to Equity Risk – EDA) zur Verfügung.

Die FMA begrüsst diese Massnahme, mit der den Versicherungsunternehmen wichtige Informationen für die Überwachung ihrer Solvabilität und Finanzlage zur Verfügung gestellt werden.

Die EIOPA veröffentlicht die Auswertungen in einer eigens eingerichteten Rubrik “Extraordinary weekly updates” (Risk free interest rate term structures (RFR), Symmetric Adjustment to Equity Risk (EDA)) auf ihrer Website.

20. März 2020 - Statement der EIOPA bzgl. Flexibilität hinsichtlich der Termine für die Berichterstattung

Aufgrund der durch das Coronavirus verursachten aktuellen Lage stehen die Versicherungsunternehmen vor schwierigen Bedingungen und zusätzlichen Herausforderungen. Um sich möglichst auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf die Beobachtung der Situation und Ermittlung des Einflusses auf die Versicherungstätigkeit zu konzentrieren, hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA am 20. März eine Empfehlung zur Flexibilität bei den Terminen für die Berichterstattung herausgegeben. Die EIOPA-Empfehlung sowie technische Spezifikationen und FAQs sind unter folgendem Link abrufbar:

Die FMA Liechtenstein befürwortet diese Empfehlungen hat sie im Artikel 16 EIOPA-VO-Verfahren für anwendbar erklärt.

17. März 2020 - Statement der EIOPA bzgl. Minderung der Auswirkungen der Corona-Epidemie auf der Versicherungssektor

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge EIOPA hält es für wahrscheinlich, dass Versicherungsunternehmen aufgrund des Coronavirus in naher Zukunft mit immer schwieriger werdenden Bedingungen konfrontiert werden. Deshalb hat die EIOPA zehn Kernbotschaften veröffentlicht, die sich an die Nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authoroties – NCAs) und die Versicherungsunternehmen richten. Massnahmen wie die Flexibilisierung der Offenlegungspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden sowie weitere Massnahmen seitens der Versicherungsunternehmen sollen Risiken und negative Auswirkungen der Pandemie auf den Sektor vermindern.