eID.li - erster Registrierungsschritt
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Weshalb wird eID.li für die Registrierung und Anmeldung am e-Service Portal benötigt?
Aus Sicherheitsgründen hat sich die FMA entschieden, die elektronische Identifikationslösung der Landesverwaltung zu verwenden. Die eindeutige Identifikation durch die eID.li (vgl. Art. 22 E-GovG) ermöglicht die Abgabe von Willenserklärungen und Mitteilungen. Willenserklärungen und Mitteilungen sind abgegeben, sobald Sie im Anschluss an die vollständige Eingabe gemäss der Benutzerführung (z.B. durch Drücken der OK-, Senden-, Weiterleiten- oder Übermitteln-Taste) übermittelt werden (vgl. Art. 23 lit. b E-GovG).
Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sich für die eID.li als Authentifizierungsmittel zu registrieren.
Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Fragen und Antworten zur eID.li auf der Website der Landesverwaltung.
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Kann ich mich für die eID.li registrieren, ohne physisch zum Ausländer- und Passamt zu müssen?
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Wie erfolgt die Beschaffung der eID.li und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Sollten Sie noch nicht über eine eID.li verfügen, ist es erforderlich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorzusprechen und eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar.
Mehr Informationen zum Bezug und zum Einsatz von der eID.li finden Sie auf der Website der Landesverwaltung.
Fragen und Antworten zur eID.li auf der Website der Landesverwaltung.
Bei Problemen mit der eID.li oder der eiD.li-App unterstützt Sie der Helpdesk der Liechtensteinischen Landesverwaltung von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Telefon: +423 236 64 65
Mail: helpdesk@eid.li -
Warum kann ich mich mit lilog nicht mehr anmelden?
lilog wurde am 07.05.2025 endgültig durch die eID.li abgelöst.
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Ich möchte mich sowohl als Superuser für die Benutzerverwaltung als auch als Standarduser für das Meldewesen mit Berechtigung zum Erfassen und/oder Einreichen von Meldungen registrieren. Benötige ich dafür mehrere eID.li Benutzer?
Sie benötigen nur einen eID.li Benutzer. Für jede natürliche Person kann auschliesslich ein einziger persönlicher eID.li Benutzer beim Ausländer- und Passamt beantragt werden. Dieser eID.li Zugang kann für beliebig viele Benutzer (egal welcher Art) im e-Service Portal verwendet werden.
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Wer benötigt die eID.li?
Jeder Benutzer des e-Service Portals benötigt unabhängig von seinen Berechtigungen (Superuser, Erfasser und Einreicher) eine eID.li, um sich im e-Service Portal der FMA registrieren und einloggen zu können.
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Weshalb sollte ich meinen eID.li Zugang keinesfalls an meine Arbeitskollegen weitergeben und sicher aufbewahren?
Die elektronische Identität wird vom Ausländer- und Passamt ausgestellt und ist vergleichbar mit einer Identitätskarte oder einem Pass. Der Inhaber der elektronischen Identität hat Zugriff auf vertrauliche Informationen und Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung (u.a. Strafregister- und Grundbuchauszug). Um Missbrauch zu vermeiden, geben Sie Ihre Zugangsdaten keinesfalls weiter und bewahren Sie diese sicher auf.
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Wo muss ich mich melden, wenn mein eID.li-Account nicht mehr funktioniert?