Abwicklungszyklus für Wertpapiere soll verkürzt werden

09.12.25 Abwicklung
Die Wertpapierbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung: Am 3. November 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2075 zur Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU in Kraft getreten. Ab dem 11. Oktober 2027 wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. In Liechtenstein wird diese Verordnung nach Übernahme in das EWR-Abkommen zur Anwendung gelangen, wobei der Übernahmeprozess bereits gestartet hat.

Ab dem 11. Oktober 2027 müssen sohin alle Wertpapiergeschäfte im Anwendungsbereich dieser Verordnung innerhalb eines Tages nach dem Handel (T+1) abgewickelt werden. Der bisherige Standard von zwei Tagen (T+2) wird damit verkürzt, um die Effizienz zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Kapitalmarkts im EWR zu erhöhen, zumal Märkte wie insbesondere die USA und China, bereits auf T+1 -Zyklus umgestellt haben. Ebenso plant die Schweiz eine entsprechende Umstellung auf den T+1-Abwicklungszyklus.

 

Die Umstellung erfordert umfangreiche technische und organisatorische Anpassungen bei Banken, Wertpapierfirmen und anderen Marktteilnehmern. Um den aktuellen Stand der Vorbereitungen ermitteln zu können, hat das EU T+1 Industry Committee – eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe der EU, welche die Umsetzung des neuen T+1-Abwicklungszyklus begleitet – eine Umfrage gestartet. Die freiwillige Teilnahme an der Umfrage ist über den Link zur Umfrage bis 19. Dezember 2025 möglich.

 

Das EU T+1 Industry Committee hat bereits im Juni 2025 eine High-Level Roadmap veröffentlicht. Sie enthält Empfehlungen zu optimierten Handelszeiten, Automatisierung und Standardisierung von Prozessen. Die aktuelle Umfrage dient dazu, mögliche Herausforderungen und Abhängigkeiten frühzeitig zu erkennen und die Koordination innerhalb der Branche zu verbessern. Eine rege Teilnahme von liechtensteinischen Finanzintermediären ist daher entscheidend, um einen Überblick zu erhalten und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren.

 

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

 

Umfrage des EU T+1 Industry Committee (Englisch)

Offizielle Webseite des EU T+1 Industry Committee (Englisch)

ESMA-Webseite zur T+1-Umstellung

VERORDNUNG (EU) 2025/2075 vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 in Bezug auf einen verkürzten Abwicklungszyklus in der Union

 

 

 


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