Zulassungen / Bewilligungen

Der FMA obliegt die prudenzielle Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Erteilung und Entzug von Bewilligungen, Überwachung des Fortbestands der Bewilligungsvoraussetzungen), die Disziplinargewalt, die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen und Sorgfaltspflichtkontrollen sowie das Führen des Wirtschaftsprüferregisters. Darüber hinaus ist die FMA zuständig für die Erteilung von Bestätigungen, die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfer-Prüfung (Zulassungs- oder Eignungsprüfung) sowie die Prüfungszulassung.

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