Einheitliches Programmplanungsdokument 2026–2028 der AMLA

19.02.26 Aufsicht und Regulierung
Die AMLA hat ihr erstes Einheitliches Programmplanungsdokument (Single Programming Document; SPD) für den Zeitraum 2026–2028 veröffentlicht. Das SPD legt das Arbeitsprogramm und die strategischen Prioritäten der Behörde fest und sorgt für Transparenz hinsichtlich des Weges und des Zeitplans der AMLA bis zur vollständigen operativen Betriebsfähigkeit.

Das SPD ist ein mehrjähriges strategisches Planungsdokument, das jede EU-Agentur veröffentlichen muss. Es legt die Ziele, geplanten Aktivitäten und die dafür erforderlichen Ressourcen fest.

 

Dieses SPD bezieht sich auf eine kritische zeitliche Phase, in der die AMLA weiterhin ihre institutionellen Grundlagen aufbaut und gleichzeitig Fortschritte bei der vollständigen Erfüllung ihrer Kernaufgaben erzielen muss. Diese sollen durch fünf miteinander verknüpfte Aktivitäten umgesetzt werden, die die Arbeit der AMLA im Jahr 2026 prägen und sich auf die gesamten drei Jahre des SPD auswirken werden.

 

1. Erfüllung der zentralen Regulierungsaufgaben
Das einheitliche Regelwerk der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll die AML-Vorschriften im gesamten EWR harmonisieren, Regulierungslücken schliessen und gleichzeitig die Fragmentierung verringern. Im Jahr 2026 wird AMLA vierundzwanzig von insgesamt vierzig Regulatory Technical Standards (RTS), Implementing Technical Standards (ITS) und Leitlinien ausarbeiten, wobei sie sich auf eine wirksame Umsetzung und Vereinfachung konzentrieren und diejenigen Aufgaben priorisieren wird, die für die Branche am wichtigsten und die für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Aufsicht sowie der Koordination der zentralen Meldestellen (FIU) erforderlich sind.

Rechtsakt Artikel Titel Art Konsultation Finaler Entwurf
AMLA-R 12(7) Auswahlverfahren für die direkte Aufsicht: Mindesttätigkeiten zur Feststellung, wann ein Kredit- oder Finanzinstitut in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist als dem, in dem es niedergelassen ist, sowie die Methodik zur Klassifizierung von Risikoprofilen.  RTS

n/a

Q4 2025

AMLD 40(2) Benchmarks und Methodik zur Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils verpflichteter Unternehmen sowie zur Häufigkeit der Überprüfung dieses Risikoprofils (Finanzsektor).  RTS

n/a

Q4 2025

AMLA-R 15(3) Zusammenarbeit für Zwecke der direkten Aufsicht einschliesslich Unterstützungsbedingungen, Risikobewertungen, Rollenverteilung, Aufgabenübertragungen, Entscheidungsverfahren und gemeinsamer Aufsichtsteams.  ITS

Q1 2026

Q3 2026

AMLD 53(10) Indikatoren zur Einstufung der Schwere von AML/CFT-Verstössen, Kriterien für Geldbussen und administrative Massnahmen sowie Methodik für periodische Zwangsgelder.  RTS (NFS)

Q1 2026 

Q3 2026 

AMLR 16(4) Mindestanforderungen an gruppenweite Strategien, Informationsaustausch, Identifizierung des Mutterunternehmens und Anwendbarkeit gruppenweiter Anforderungen.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLR 19(9) Hochrisikosektoren, Schwellenwerte für gelegentliche Transaktionen sowie Identifizierungsmassnahmen.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLR 28(1) Für die kundenbezogene Sorgfaltspflicht erforderliche Informationen.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLA-R 11(6) Zentrale AML/CFT-Datenbank: Verfahren, Formate, Fristen, Umfang und Art der zu übermittelnden Informationen.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLA-R 41(2) Format für die Berichterstattung von AMLA an die EPPO einschliesslich gemeinsamer Analysen.  ITS

Q2 2026

Q4 2026

AMLR 17(3) Zusätzliche Massnahmen für Zweigstellen und Tochtergesellschaften in Drittländern bei Nichtvereinbarkeit mit AMLR.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLD 46(4) Pflichten von Herkunfts- und Aufnahmesupervisoren sowie Kooperationsmodalitäten.  RTS

Q2 2026

Q3 2026

AMLD 53(11) Basisbeträge für Geldbussen in Relation zum Umsatz nach Verstossart und Kategorie.  GL

Q2 2026

Q4 2026

AMLR 81(1) Format für die Weitergabe von Informationen von FIUs an die EPPO. ITS

Q2 2026

Q3 2026

AMLD 31(2) Format für den Informationsaustausch zwischen FIUs.  ITS

Q2 2026

Q3 2026

AMLD 31(3) Kriterien zur Feststellung, ob eine Verdachtsmeldung einen anderen Mitgliedstaat betrifft.  RTS

Q2 2026

Q4 2026

AMLR 10(4) Mindestanforderungen an den Inhalt der unternehmensweiten Risikobewertung.  GL

Q3 2026

Q4 2026

AMLR 20(3) Risikofaktoren und -variablen bei Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen.  GL

Q3 2026

Q4 2026

AMLR 26(5) Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.  GL

Q3 2026

Q4 2026

AMLR 69(3) Formate für Verdachtsmeldungen (STRs) und Transaktionsaufzeichnungen.  ITS

Q3 2026

Q4 2026

AMLD 41(2) Kriterien für die Benennung und Aufgaben zentraler Kontaktstellen.  RTS

Q3 2026

Q4 2026

AMLD 40(2) Benchmarks und Methodik zur Risikobewertung verpflichteter Unternehmen (Nicht-Finanzsektor).  RTS

Q3 2026

Q4 2026

AMLD 50(13) Bedingungen für AML/CFT-Aufsichtskollegien im Nicht-Finanzsektor.  RTS

Q4 2026

Q1 2027

AMLR 9(4) Elemente zur Bestimmung des Umfangs interner Strategien, Verfahren und Kontrollen.  GL

Q1 2027

Q2 2027

AMLD 49(14) Bedingungen für AML/CFT-Aufsichtskollegien im Finanzsektor.  RTS

Q4 2026

Q1 2027

 

 

2. Förderung der direkten Aufsicht

Die Einrichtung der direkten Aufsichtsfunktion der AMLA ist ein zentraler Bestandteil ihres Auftrags, ein robustes, harmonisiertes und risikobasiertes AML/CFT-Rahmenwerk im gesamten EWR sicherzustellen. Ab 2028 wird die AMLA vierzig Finanzinstitute in der EU direkt beaufsichtigen, wobei das erste Auswahlverfahren 2027 stattfinden wird. Im Jahr 2026 wird die AMLA die Methodologie zur Risikoanalyse und zum Auswahlverfahren fertigstellen, die festlegt, wie die der direkten Aufsicht unterliegenden Unternehmen ausgewählt werden. Eine Datenerhebung bei ausgewählten Instituten, die zur Erprobung und Kalibrierung des Modells beiträgt, wird im März 2026 in den EU-Mitgliedsländern beginnen (nicht in den EWR/EFTA-Ländern).

 

3. Operationalisierung des FIU-Rahmenwerks

Die AMLA wird die Zusammenarbeit, Kohärenz und Wirksamkeit zwischen den Financial Intelligence Units (FIUs) im EWR durch Unterstützung, Koordinierungsinitiativen und gemeinsame Analysen stärken. Im Jahr 2026 soll der Schwerpunkt auf der Operationalisierung von Mechanismen für gemeinsame Analysen, der Verankerung harmonisierter technischer Standards und Vermittlungsmechanismen sowie der Einleitung erster Peer Reviews liegen. Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass sich die FIUs auf einen kohärenten und robusten Rahmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit stützen können. Die Übertragung und Optimierung von FIU.net soll bis 2027 abgeschlossen sein und einen sicheren Datenaustausch innerhalb des EWR ermöglichen.

 

4. Einrichtung einer indirekten Aufsicht und Überwachung

Um die aufsichtliche Konvergenz weiter zu stärken, verfügt die AMLA über indirekte Aufsichtsbefugnisse für den gesamten Finanzsektor und über Kontrollbefugnisse für ausgewählte Bereiche des Nichtfinanzsektors. Die AMLA wird für jeden Sektor eine Strategie und einen Rahmen entwickeln, in denen klargestellt wird, wie und wann die jeweiligen Instrumente anzuwenden sind. Im Jahr 2026 wird die AMLA in Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden harmonisierte Ansätze für die indirekte Aufsicht entwickeln. Dazu gehören die Entwicklung eines gemeinsamen Aufsichtsmodells und eines gemeinsamen Handbuchs sowie thematische Überprüfungen zur Förderung der aufsichtlichen Konvergenz. Parallel dazu wird die AMLA Strategien und einen Rahmen für die Überwachung des Nichtfinanzsektors entwickeln, in denen klargestellt wird, wie und wann Überwachungsinstrumente anzuwenden sind, und die Kohärenz und Konvergenz in der gesamten EU gefördert werden.

 

5. Aufbau der Risikoanalysekapazitäten der AMLA

Um ein robustes EU-System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einen einheitlichen Rechtsrahmen aufzubauen, ist es unerlässlich, die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung korrekt zu identifizieren, zu verstehen und zu bewerten und sie wirksam zu mindern. Im Laufe des Jahres 2026 wird die AMLA ihren Rahmen für die Risikoanalyse aufbauen, der das analytische Rückgrat der AMLA bilden wird. Dies umfasst die Erfassung von Datenquellen und die Schaffung einer Infrastruktur zur Datenerhebung.

 

Operationalisierung der Agentur – Organisationsentwicklung

Parallel zur Erfüllung ihrer oben genannten Aufgaben wird die AMLA auch ihre operative Kapazität weiter ausbauen. Die Zahl der Mitarbeiter wird von 120 Ende 2025 auf 432 Ende 2027 steigen. Durch kontinuierliche Investitionen in die IT-Infrastruktur zum Aufbau eines sicheren und agilen IT-Systems und die Konsolidierung der internen Führungsstrukturen soll sich die AMLA von einer neu gegründeten Behörde zu einer gereiften Institution entwickeln.

In den kommenden Jahren wird die AMLA wichtige Regulierungsaufgaben wahrnehmen, ihre Risikobewertungsmethodik testen und verfeinern und sich auf die Auswahl der Unternehmen für die direkte Beaufsichtigung im Jahr 2027 vorbereiten. Die Behörde wird weiterhin mit den nationalen zuständigen Behörden und Interessengruppen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der neue EU-Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung robust, kohärent und zweckmässig ist.

 

Link zum Einheitlichen Programmplanungsdokument (SPD) 2026-2028


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