Supportseite zum DORA Informationsregister (Stichtag 31. Dezember 2025)

20.02.26 Aufsicht und Regulierung
Das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA zum Stichtag 31. Dezember 2025 ist der FMA über das e-Service Portal einzureichen. Das Einreichefenster erstreckt sich von 18. Februar bis 18. März 2026.

Während der Einreichephase des Informationsregisters werden auf der Meldewesen Supportseite zum Informationsregister laufend Umsetzungshinweise und Lösungsansätze, beispielsweise zu häufig festgestellten Validierungsfehlern, publiziert.

 

Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen der Einreichung stehen zudem umfangreiche FAQs und Unterlagen der ESAs bzw. FMA zur Verfügung:

 

Es ist zudem zu beachten, dass anschliessend an die Einreichung des Informationsregisters zum Stichtag 31. Dezember 2025 Datenqualitätstests durch die ESAs sowie die FMA durchgeführt werden, was bei entsprechenden Ergebnissen zu Stornierungen und Neueinreichungen von Meldungen im April 2026 führen kann. Auch hierzu sind entsprechende Hinweise auf der Informationsregister Supportseite zu beachten.

 

Bei Fragen, welche nicht über die FAQs oder die Supportseite zum Informationsregister beantwortet werden, steht die FMA unter DORA@fma-li.li gerne zur Verfügung.


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