FMA-Mitteilung 2026/2 erlassen

12.03.26 Aufsicht und Regulierung
Die FMA hat die Mitteilung 2026/2 erlassen. Die Mitteilung richtet sich an Hersteller von Versicherungsanlageprodukten.

Sie soll diese bei der Entwicklung, Prüfung und Überwachung ihrer Produkte unterstützen und dazu beitragen, regulatorische Anforderungen einzuhalten sowie einen angemessenen Kundennutzen sicherzustellen. Sie soll gewährleisten, dass die Interessen der Verbraucher nicht beeinträchtigt werden.

 

Darüber hinaus dient die Mitteilung der einheitlichen und kohärenten Anwendung der regulatorischen Vorgaben durch die Hersteller. Zentrales Anliegen ist es, den Vertrieb von Produkten sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen und einen angemessenen Kundennutzen bieten.


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