FMA setzt SFDR-Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 aus

04.12.25 Aufsicht und Regulierung
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) reagiert auf die jüngste Mitteilung der EU-Kommission vom 20. November 2025 zur Vereinfachung der Transparenzvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte und die angekündigte grundlegende Überarbeitung der SFDR-Regelungen.

Commission simplifies transparency rules for sustainable financial products

 

Die FMA hat entschieden, die Prüfung gemäss SFDR für das Geschäftsjahr 2025 aufzuschieben. Damit entfällt für 2025 die Durchführung einer SFDR-Prüfung durch die externe Revision.

 

Was bedeutet das für Finanzintermediäre und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?

  • Für das Geschäftsjahr 2025 ist kein Bericht zur SFDR-Prüfung durch die externe Revision einzureichen.

Mit dieser Massnahme reagiert die FMA bewusst schnell, um zusätzliche Kosten für die Marktteilnehmer zu vermeiden. Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert bestehen; es handelt sich um einen Aufschub, nicht um eine Aufhebung der Prüfpflicht.   Die FMA wird die Marktteilnehmer umgehend informieren, sobald weitere Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der SFDR-Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2026 vorliegen.  

 

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