FMA setzt SFDR-Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 aus
Commission simplifies transparency rules for sustainable financial products
Die FMA hat entschieden, die Prüfung gemäss SFDR für das Geschäftsjahr 2025 aufzuschieben. Damit entfällt für 2025 die Durchführung einer SFDR-Prüfung durch die externe Revision.
Was bedeutet das für Finanzintermediäre und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?
- Für das Geschäftsjahr 2025 ist kein Bericht zur SFDR-Prüfung durch die externe Revision einzureichen.
Mit dieser Massnahme reagiert die FMA bewusst schnell, um zusätzliche Kosten für die Marktteilnehmer zu vermeiden. Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert bestehen; es handelt sich um einen Aufschub, nicht um eine Aufhebung der Prüfpflicht. Die FMA wird die Marktteilnehmer umgehend informieren, sobald weitere Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der SFDR-Prüfung ab dem Geschäftsjahr 2026 vorliegen.
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