Benutzeradministration
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Wie kann der Superuser für einen Finanzintermediär an einen anderen Mitarbeitenden übergeben werden?
Damit Sie als Superuser im e-Service Portal für den gewünschten Finanzintermediär tätig werden können, müssen Sie sich als Superuser registrieren.
eID.li – Meine Identifikation im digitalen LebenInformationen zur Registrierung als Superuser und zur Benutzerverwaltung finden Sie in unserer e-Service "Anleitung Benutzerverwaltung".
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung können Sie die Superuser-Berechtigung Ihres Vorgängers in der Benutzerverwaltung des Finanzintermediärs deaktivieren und Zugriff auf die offenen Meldungen des Finanzintermediärs erhalten.
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Ich bin Superuser für das Modul Meldewesen und habe keinen Zugriff auf den Bereich „Meldewesen“ des Portals. Wie kann ich mich dafür berechtigen?
Als Superuser des Moduls Meldewesen können Sie sich selbst die hierfür benötigten Zugriffsberechtigungen als Erfasser und/oder Einreicher zuweisen. Siehe auch Anleitung zur e-Service Benutzerverwaltung – Kapitel "Zugriffsberechtigungen verwalten".
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Wie kann ich als Superuser einen Benutzer löschen?
Sie können den Benutzer, wie in den folgenden Screenshots beschrieben, über die Benutzerverwaltung deaktivieren:
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Was ist ein Meldewesen-Drittmelder, welche Benutzerrechte hat er und wie wird er verwaltet?
Als Drittmelder gilt eine natürliche Person, welche selbst oder im Auftrag einer juristischen Person handelt und die Meldepflicht für einen meldepflichtigen Finanzintermediär übernimmt. Für die Übernahme der Meldungspflicht muss der Drittmelder vom Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediärs eine Registrierungseinladung erhalten und annehmen. Als Superuser klicken Sie auf das Zahnrad Symbol und wählen im Dropdown "Benutzerverwaltung". Daraufhin wird die Benutzerverwaltungsübersicht angezeigt, wo Sie über den Button "+ Benutzer registrieren" das Formular zum Anlegen eines neuen Benutzers öffnen können. Dort tragen Sie die Daten des Drittmelders ein und versenden die Registrierungseinladung. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: FMA-Mitteilung 2015/1, Punkt 7) übertragen.
Der Drittmelder erhält Zugang zu allen offenen und archivierten Meldungen des meldepflichtigen Finanzintermediäres, eine granulare Zugriffsberechtigung für einzelne Meldungen ist nicht möglich. Der Superuser des meldepflichtigen Finanzintermediär ist verantwortlich dafür, den Benutzer des Drittmelders genauso wie die des Unternehmens zu verwalten und gegebenenfalls zu deaktivieren.
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Mitteilung •Finanzintermediäre •E-GovG
FMA-Mitteilung 2015/1
Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) (0.30 MB)
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Was ist ein Superuser-Drittmelder, welche Benutzerrechte hat er und wie wird er verwaltet?
Der Drittmelder kann auch die Rolle eines Superusers und damit die Verantwortung über die gesamte Benutzerverwaltung des meldepflichtigen Finanzintermediärs übernehmen. Für die Übernahme der Benutzerverwaltung ist ein Superuser-Registrierungsantrag für das Modul Meldewesen erforderlich, der von einer oder mehreren im Handelsregister genannten Zeichnungsberechtigen des meldepflichtigen Finanzintermediärs unterschrieben wird und bei der FMA eingereicht wird. Mit diesem Schritt werden weitreichende Kompetenzen (weitere Informationen: FMA-Mitteilung 2015/1; Punkt 7) übertragen.
Ein weiterer Superuser und/oder die Zeichnungsberechtigten des meldepflichtigen Finanzintermediärs sind dafür verantwortlich, die Superuser-Berechtigung des Drittmelders, falls erforderlich, zu deaktivieren oder die FMA zu beauftragen, den Benutzer zu deaktivieren.
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Mitteilung •Finanzintermediäre •E-GovG
FMA-Mitteilung 2015/1
Elektronischer Geschäftsverkehr (e-Services) (0.30 MB)
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Ich habe noch Zugriffsberechtigungen für einen Finanzintermediär, für den ich nicht mehr arbeite. An wen kann ich mich damit wenden?
Informieren Sie bitte umgehend ihren früheren Arbeitgeber, dass ihre Zugriffsberechtigungen im Zuge des Austritts nicht entfernt wurden. Im Idealfall wenden Sie sich direkt an einen Superuser des betroffenen Arbeitgebers, da er die erforderlichen Änderungen in der Zugriffsverwaltung direkt vornehmen kann.
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Der im e-Service Portal in meinem Profil genannte Hauptarbeitgeber stimmt nicht mit meinem tatsächlichen Hauptarbeitgeber überein. An wen kann ich mich damit wenden?
Informieren Sie bitte den zuständigen Fachbereich über den abweichenden Hauptarbeitgeber:
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An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Namen im e-Service Portal ändern will?
Der in e-Service angezeigte Name stammt aus Ihrer eID.li. In diesem Fall können Sie sich an das Ausländer- und Passamt wenden.