Die Payzilla International AG, hat per 4. Dezember 2025 auf ihre Registrierung als VT-Wechseldienstleister nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. q TVTG i.d.F. vom 1. Februar 2024 verzichtet.
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 4. Dezember 2025 ein Statement zu den Übergangsfristen nach der MiCAR veröffentlicht.
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