Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)

Die MiCAR ist in der EU am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, jedoch sind die Bestimmungen über die Verhinderung und das Verbot von Marktmissbrauch iZm. Kryptowerten erst ab dem 30. Dezember 2024 anwendbar.

 

Die MiCAR wird im Bereich des Marktmissbrauchs durch verschiedene Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen konkretisiert.

 

Die notwendige Umsetzung in das liechtensteinische Recht erfolgte durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (EWR-MiCA-Durchführungsgesetz, EWR-MiCA-DG), das am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Seit dem 24. Juni 2025 ist die MiCAR in der jeweils gültigen Fassung in Liechtenstein direkt anwendbar.

 

Die FMA überwacht im Rahmen ihrer Befugnisse insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zu

 

  • Offenlegung von Insiderinformationen (Art. 88 MiCA)
  • Verbot von Insidergeschäften (Art. 89 MiCA), der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen (Art. 90 MiCA) und der Marktmanipulation (Art. 91 MiCA)
  • Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch (Art. 92 MiCA)

Die FMA stellt folgende Formulare zur Verfügung:

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