FMA veröffentlicht Geschäftsbericht 2025

16.04.26 Publikation
  • Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat den Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht.
  • Abermals stabil gezeigt hat sich vor dem Hintergrund geopolitischer Entwicklungen der liechtensteinische Finanzsektor.
  • Seit Ende 2025 bzw. Anfang 2026 nehmen in Liechtenstein neue Intermediäre am Finanzplatz teil. Erstmals wurden ein Pfandbriefinstitut und mehrere Kryptowerte-Dienstleister bewilligt.
  •  Bei den Kryptowerte-Dienstleistern handelt es sich um Registrierte nach der Verordnung (EU) 2023 / 114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), die Anfang 2025 in Kraft trat.
  • Im Januar 2025 trat auch das DORA-Durchführungsgesetz in Kraft. Zudem wurde der Rechtsrahmen für die Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen komplett überarbeitet und die Systematik der nationalen Gesetze an die Regelungssystematik des EWR-Rechts angepasst. Am 1. Februar 2025 trat der neue Rechtsrahmen in Kraft.
  • Seit jeher ist die FMA bestrebt, bürokratische Hürden abzubauen und die Effizienz zu steigern. 2026 liegt darauf ein besonderer Fokus. Ende 2025 wurde zu diesem Zweck ein Projekt gestartet.

 

Über das Geschehen auf dem Finanzplatz Liechtenstein im vergangenen Jahr aus aufsichtsrechtlicher Sicht informiert die FMA jeweils ausführlich in ihrem Geschäftsbericht.

 

FMA-Geschäftsbericht 2025

FMA-Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2026 Deutsch

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Das Jahr 2025 war geprägt von einem anspruchsvollen makroökonomischen Umfeld. Anhaltende geopolitische Spannungen, zunehmende protektionistische Tendenzen und eine fortschreitende Fragmentierung des Welthandels belasteten die globale wirtschaftliche Entwicklung und führten zu einer insgesamt schwachen Investitions- und Wachstumsdynamik. Dennoch zeigte sich der Finanzplatz aus makroökonomischer Sicht erneut stabil.

 

Aufsicht und Regulierung

 

In der Aufsichtstätigkeit lagen Schwerpunkte auf den IKT-Risiken und der Geldwäschereibekämpfung sowie auf der Einhaltung ausländischer Sanktionen. Daneben prägte die Weiterentwicklung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens das Berichtsjahr. Mit dem Inkrafttreten bedeutender europäischer Rechtsakte – darunter die Verordnung (EU) 2023 / 1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und das DORA-Durchführungsgesetz – wurden wichtige Grundlagen für ein weiterhin widerstandsfähiges und zukunftsfähiges Finanzsystem geschaffen.

Mit Inkrafttreten der MiCAR wurden auch neue Bewilligungskategorien geschaffen. Im Dezember 2025 erhielten die ersten Krypotowerte-Dienstleister (crypto-asset service providers; CASPs) in Liechtenstein die Berechtigung, Tätigkeiten nach der MiCAR zu erbringen. CASPs dürfen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen. Dazu zählt beispielsweise die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden. Liechtenstein gehört damit zu den 18 EWR-Staaten, die bereits Zulassungen nach der MiCAR ausgesprochen haben.

 

Anfang 2026 wurde auch erstmals ein Pfandbriefinstitut in Liechtenstein bewilligt. Ein Pfandbriefinstitut ist ein Institut mit eingeschränktem Geschäftskreis, das über eine Bewilligung zur Ausgabe von Pfandbriefen zum Zweck der Refinanzierung ihrer Mitglieder verfügt. Mitglieder eines Pfandbriefinstituts können nur Banken sein, die über eine Bewilligung nach dem Bankengesetz und einen Sitz in Liechtenstein verfügen. Pfandbriefe sind bewährte und wertvolle Instrumente zur stabilen und krisenresistenten Refinanzierung von Banken und stärken damit die Finanzplatzstabilität Liechtensteins. Grundlage für die Zulassung war die Schaffung des Pfandbriefgesetzes im Dezember 2024.

 

Enforcement

 

Im Jahr 2025 schloss die FMA 75 Enforcement-Verfahren rechtskräftig ab. Von den 75 abgeschlossenen Verfahren entfallen 30 auf Verwaltungsverfahren, 42 auf Verwaltungsstrafverfahren und drei auf kombinierte Verfahren. 37 Verfahren waren per 1. Januar 2026 anhängig. Von den 75 abgeschlossenen Verfahren endeten 17 mit einer Verfahrenseinstellung (zum Teil nach erfolgter rechtskräftiger Vorschreibung von Massnahmen), in 34 Fällen wurden Massnahmen mittels einfachem Schreiben vorgeschrieben, sieben endeten mit einer Schlussverfügung, sieben mit Unterwerfung und zehn mit Verwaltungsbot bzw. Verwaltungsstrafbot.

Im Berichtszeitraum wurden in 17 unterschiedlichen Verfahren Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 590 000 rechtskräftig. In weiteren drei Verfahren wurden Bussen in der Höhe von CHF 60 000 verhängt, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Der Betrag kommt der Staatskasse zu Gute. Ein Grossteil der Bussen (13) wurden aufgrund von Verstössen gegen Bestimmungen des Sorgfaltspflichtgesetzes verhängt. Weitere Bussen betrafen insbesondere die Verletzung der Wohlverhaltensregeln, der Meldepflichten sowie Verletzung der Bestimmungen zum Risikomanagement.

 

Unternehmen

 

Effizienz, ein schlanker Staat und nicht überbordende Bürokratie und Regulierung sind zentrale Faktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins. Auch die FMA ist seit langem bestrebt, bürokratische Hürden abzubauen und die Effizienz zu steigern. Angesichts eines kontinuierlich wachsenden Aufgabenportfolios sowie neuer regulatorischer Anforderungen erteilte der Aufsichtsrat im Dezember 2025 einen Projektauftrag, mit dem die FMA systematisch weiteres Optimierungs- und Vereinfachungspotenzial identifiziert. Ziel ist es, regulatorische Vorgaben, Prozesse und interne Abläufe auf Verhältnismässigkeit und Wirkungsorientierung zu überprüfen. Damit soll sowohl eine Entlastung der Beaufsichtigten als auch eine nachhaltig effiziente Aufgabenerfüllung der FMA gewährleistet werden.


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