Arbeitsprogramme

Die FMA übt nach Art. 79 WPG die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Abschlussprüfer und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten aus. Mit den jährlichen Arbeitsprogrammen informiert die Fachstelle Wirtschaftsprüfer-Aufsicht der FMA über die Aufsichtsschwerpunkte.

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