Arbeitsprogramme
Die FMA übt nach Art. 79 WPG die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Abschlussprüfer und Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten aus. Mit den jährlichen Arbeitsprogrammen informiert die Fachstelle Wirtschaftsprüfer-Aufsicht der FMA über die Aufsichtsschwerpunkte.