Marktbeobachtung

Monitoring Prüfungshonorare bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zum Zwecke der Durchführung von Auswahlverfahren gemäss Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

 

Die FMA ist nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO) verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, welche in Ausübung ihrer Funktion als Revisionsstelle von Unternehmen von öffentlichem Interesse im vorausgegangenen Kalenderjahr weniger als 15% der von diesen Unternehmen gezahlten Gesamthonorare erhalten haben.

 

Im Kalenderjahr 2025 waren dies:

 

  • BDO (Liechtenstein) AG, Vaduz
  • BDO AG, Zürich
  • Ernst & Young AG, Basel
  • Grant Thornton AG, Schaan

Die FMA weist darauf hin, dass bei der Durchführung des Auswahlverfahrens nach Art. 16 Abs. 3 AP-VO die jeweilige spezialgesetzliche Zulassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu berücksichtigen ist. Eine vollständige Liste aller Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die berechtigt sind, spezialgesetzliche Prüfungen durchzuführen, ist auf der Internetseite der FMA unter https://register.fma-li.li veröffentlicht.

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