Marktbeobachtung
Monitoring Prüfungshonorare bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zum Zwecke der Durchführung von Auswahlverfahren gemäss Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
Die FMA ist nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO) verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, welche in Ausübung ihrer Funktion als Revisionsstelle von Unternehmen von öffentlichem Interesse im vorausgegangenen Kalenderjahr weniger als 15% der von diesen Unternehmen gezahlten Gesamthonorare erhalten haben.
Im Kalenderjahr 2025 waren dies:
- BDO (Liechtenstein) AG, Vaduz
- BDO AG, Zürich
- Ernst & Young AG, Basel
- Grant Thornton AG, Schaan
Die FMA weist darauf hin, dass bei der Durchführung des Auswahlverfahrens nach Art. 16 Abs. 3 AP-VO die jeweilige spezialgesetzliche Zulassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu berücksichtigen ist. Eine vollständige Liste aller Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die berechtigt sind, spezialgesetzliche Prüfungen durchzuführen, ist auf der Internetseite der FMA unter https://register.fma-li.li veröffentlicht.