Laufende Aufsicht

Die FMA übt die berufsrechtliche und sorgfaltspflichtrechtliche Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus.

Die berufsrechtliche Aufsicht umfasst die Überwachung des Fortbestands der Bewilligungsvoraussetzungen (Kundenschutz), die Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen bei Abschlussprüfungsmandaten sowie banken-, versicherungs- und wertpapierrechtlichen Prüfaufträgen und darüber hinaus die Verantwortlichkeit für das Disziplinarwesen.

Die Einhaltung der beruflichen Sorgfaltspflichten bei der Ausübung sorgfaltspflichtrelevanter Tätigkeiten wird im Rahmen regelmässiger Kontrollen durch die FMA überprüft. Dabei nimmt die FMA die Kontrolltätigkeit grundsätzlich selbst wahr. Wahlweise kann die Durchführung der Kontrolle auch im Wege eines Peer Review erfolgen.

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