Ergänzung zur Bekanntmachung vom 28. Mai 2026

18.09.26 Aufsicht und Regulierung

Die Beschwerdekommission der FMA hat mit (Teil-)Entscheidung vom 12. August 2026 über die Beschwerde der TGI AG gegen den von der FMA angeordneten Entzug der aufschiebenden Wirkung entschieden. Dabei wurde der Beschwerde ausschliesslich hinsichtlich der Anordnung betreffend das weitere Halten der im Rahmen der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ entgegengenommenen Einlagen aufschiebende Wirkung zuerkannt.

 

Die Entscheidung betrifft lediglich die vorläufige Vollziehbarkeit dieser Anordnung. Über deren materielle Rechtmässigkeit wurde damit nicht entschieden; sie bleibt Gegenstand des weiterhin hängigen und noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.

 

Im Übrigen bleiben die von der FMA verfügten Massnahmen unverändert bestehen. Dies gilt insbesondere für die Anordnung der sofortigen Einstellung des Vertriebs sowie des öffentlichen Angebots der genannten Produkte.


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