Berechtigung nach Art. 60 MiCAR
19.12.25
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Bewilligungen
Die LGT Bank AG, Vaduz (FL-0001.122.356-7), ist gemäss Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) seit 19. Dezember 2025 berechtigt, die Kryptowerte-Dienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden, die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden und die Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden zu erbringen.