Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ein Factsheet veröffentlicht, das sich gezielt an Finfluencer richtet. Es zeigt auf, welche rechtlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen bei der Kommunikation über Finanzprodukte einzuhalten sind.
Die Liechtensteinisches Pfandbriefinstitut AG, Vaduz (FL-0002.734.027-0), ist seit dem 12. Januar 2026 berechtigt, die Tätigkeiten gemäss Art. 8 Abs. 1 Bst. a bis d Pfandbriefgesetz (PfbG) zu erbringen.
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