Bekanntmachung: Abberufung der Ci Fund Services AG

26.06.26 Aufsicht und Regulierung

Bekanntmachung betreffend die Abberufung der Ci Fund Services AG und Einsetzung geeigneter Liquidatoren gemäss Art. 158 Abs. 1 Bst. hbis i.V.m. Art. 56 Abs. 5 und Abs. 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) bezüglich des DAMC Funds (FL‑0002.659.748‑9):

 

Mit einstweiliger Verfügung vom 26. Juni 2026 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein die Ci Fund Services AG gestützt auf Art. 158 Abs. 1 Bst. hbis AIFMG in Verbindung mit Art. 56 Abs. 5 und Abs. 7 AIFMG sowie Art. 116 Abs. 3 Bst. a des Landesverwaltungspflegegesetzes (LVG) mit sofortiger Wirkung als Liquidatorin des DAMC Funds abberufen.

 

Zur Wahrung der Anlegerinteressen hat die FMA gleichzeitig die vollständige Durchführung der Liquidation des DAMC Funds an die Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG (BWB Legal), vertreten durch Philipp Kranz und Hansjörg Lingg, übertragen. Den eingesetzten Liquidatoren kommen sämtliche Befugnisse zu, die für eine ordnungsgemässe Durchführung und den Abschluss der Liquidation unter Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich sind.


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